Kaufvertrag unterzeichnen: Diese Klauseln sollten Eigentümer kennen

Der Notartermin rückt näher, der Kaufpreis steht – doch der Kaufvertrag enthält mehr als nur Zahlen und Namen. Gerade für Eigentümer, die verkaufen, lohnt es sich, typische Vertragsklauseln zu kennen und bewusst zu gestalten. Denn manche Formulierungen haben langfristige Wirkung – rechtlich wie finanziell. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift schützt vor späterem Ärger.
Objektbeschreibung und Haftung
Der Kaufvertrag enthält eine detaillierte Beschreibung der Immobilie – inklusive Größe, Baujahr, Ausstattung und eventueller Mängel. Verkäufer sollten alle bekannten Einschränkungen offenlegen, um spätere Gewährleistungsansprüche zu vermeiden. Eine sogenannte „Haftungsausschlussklausel“ entbindet zwar von vielen Verpflichtungen, schützt aber nur, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Offenheit und Dokumentation sind hier die beste Strategie.
Übergabetermin und Besitzübergang
Wichtig ist auch der Zeitpunkt des sogenannten wirtschaftlichen Übergangs: Ab wann geht Nutzen und Lasten – also Versicherung, Grundsteuer, Verkehrssicherungspflicht – auf den Käufer über? Diese Klausel wird oft übersehen, ist aber entscheidend. Auch der Umgang mit bereits gezahlten Nebenkosten oder Mietverhältnissen sollte geregelt sein. Wer alles sauber im Vertrag fixiert, erspart sich später Diskussionen.
Besondere Vereinbarungen schriftlich festhalten
Ob Inventar mitverkauft wird, ob bestimmte Sanierungen noch vom Verkäufer erledigt werden oder wie mit offenen Genehmigungen umgegangen wird – all das sollte im Vertrag stehen. Mündliche Absprachen gelten nicht. Auch eine Regelung für Verzugszinsen bei Zahlungsverzug des Käufers kann sinnvoll sein. Der Notar steht als neutraler Berater zur Seite – aber Eigentümer sollten wissen, worauf sie achten müssen.
Fazit
Der Kaufvertrag ist das Herzstück jeder Immobilientransaktion. Eigentümer, die wissen, welche Klauseln relevant sind, schützen sich vor Missverständnissen – und schaffen Klarheit für beide Seiten.
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